Qualitätssicherung bei Baurechtsverträgen

Qualitätssicherung bei Baurechtsverträgen

Der Gemeinderat wird beauftragt, bei künftigen Vertragsabschlüssen mit Bauherrschaften auf gemeindeeigenen Parzellen (im Baurecht) die Qualität zu sichern, damit Bauvorhaben auf diesen Parzellen auch nach Vertragsabschluss im Sinne der Ziele der Gemeinde umgesetzt werden.

 

 

An der GGR-Sitzung vom 22. Oktober 2024 wurde der Vorstoss entgegen der Empfehlung des GR's mit einer klaren Mehrheit als Motion überwiesen.